- Antragsberechtigt waren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung.
- Gefördert wurde der Kauf und die Installation nicht öffentlich zugänglicher Schnellladepunkte mit einer Nennladeleistung ≥ 50kW, stationärem Stromspeicher und Netzanschluss. Die Förderung erfolgte als Zuwendung mit Anteilsfinanzierung: kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit 40 %; Großunternehmen (GU) mit 20%. Die förderfähigen Ausgaben pro Ladepunkt (LP) sind auf einen Höchstbetrag begrenzt, der von der max. Ladeleistung dieses Ladepunktes abhängig ist.
Zuschussempfängerinnen und -empfänger finden Unterlagen und Informationen zur Förderrichtlinie/zum Aufruf beim Projektträger Jülich.

