Wann startet der Aufruf?
21. April bis 08. Juni 2023
Wer wird gefördert?
Nachgelagerte Landesbehörden und Kommunen sowie Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind die Investitionsmehrkosten bei einem Kauf von straßengebundenen batterieelektrischen Fahrzeugen:
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- Pkw (M1, zur Personenförderung mit max. 8 Sitzplätzen ohne Fahrersitz)
- Leichtfahrzeuge (L2e, L5e, L6e und L7e)
sowie die Beschaffung der für den Betrieb der beantragten Fahrzeuge notwendigen Ladeinfrastruktur (Serienprodukte).
Alle Informationen finden Sie in den Aufrufdokumenten.

