Sowohl bei fortschrittlichen Biokraftstoffen als auch bei strombasierten Kraftstoffen sind noch Entwicklungsarbeiten in Bezug auf die Gesamtkette, aber auch für einzelne Prozessschritte in größerem Umfang notwendig, damit diese mittelfristig einen hohen Beitrag zur Treibhausgasminderung leisten können. Konkret gibt es noch erheblichen Entwicklungsbedarf für innovative Herstellungsverfahren, um die notwendige technologische Reife für einen Markteintritt und Markthochlauf zu erreichen. Für Prozesse mit höherem technologischem Reifegrad sind noch Optimierungs- und Effizienzpotenziale mit dem Ziel der Kostenreduktion zu heben. Auch Fragen der nachhaltigen Rohstoffbeschaffung sind zu untersuchen. Der Fokus dieser Förderrichtlinie liegt auf anwendungsorientierten Projekten. Die Förderung soll neben Universitäten, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und kommunale Unternehmen, z.B. aus den Bereichen Anlagenbau, Komponentenherstellung (Elektrolyse, Syntheseprozesse) sowie Kraftstoffproduktion und Verwendung bei der (Weiter-) Entwicklung notwendiger Technologielösungen unterstützen.
Über die Reduktion von Treibhausgasemissionen hinaus soll die im Wege der Förderung gesetzten Anreize auch folgenden Zielstellungen adressieren:
- Beschleunigung des Technologie- und Innovationstransfers, um innovativen Herstellungsverfahren von fortschrittlichen Biokraftstoffen und strombasierten Kraftstoffen voranzubringen,
- Erreichung der notwendigen technologischen Reife für einen Markteintritt und Markthochlauf,
- Förderung von Innovationen,
- Ausbau der bisherigen Technologieführerschaft und zugleich Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland sowie
- Beschleunigung der Dekarbonisierung im Verkehrsbereich.

