Auf Basis der aktuellen Förderrichtlinie Elektromobilität fördert das BMDV bis 2025 batterieelektrische Anwendungen in drei Förderbereichen.
Elektromobilität – Beschaffung Elektrofahrzeuge + Ladeinfrastruktur (02/2021)
Frist: 31.03.2021
Laufzeit Förderrichtlinie: 31.12.2025
Im Rahmen des Förderaufrufs können Kommunen, kommunale und gewerbliche Unternehmen wieder Anträge für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen einreichen.

