Im Rahmen des Förderaufrufs können Kommunen, kommunale und gewerbliche Unternehmen wieder Anträge für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen einreichen.

Auf Basis der aktuellen Förderrichtlinie Elektromobilität fördert das BMDV bis 2025 batterieelektrische Anwendungen in drei Förderbereichen.

Besonderes Augenmerk des Förderaufrufs liegt auf der Stärkung kommunaler und gewerblicher Flotten wie zum Beispiel Dienstwagen, Taxis, Mobilitäts- und Sharingdienste, die durch Nutzung erneuerbarer Energien und eine hohe Laufleistung einen wesentlichen Umweltnutzen erzielen.

Die Antragsfrist läuft bis zum 31.03.2021.

Förderfähig sind Elektrofahrzeuge der Klassen M1, L2e, L5e, L6e und L7e sowie die für den Betrieb dieser Fahrzeuge notwendige Ladeinfrastruktur. Im Rahmen dieses Aufrufs stehen 20 Mio. Euro zur Verfügung – sie sind zur Hälfte für Vorhaben von Gebietskörperschaften reserviert. Die mögliche Förderquote liegt bei wirtschaftlich tätigen Unternehmen zwischen 40 % und 60 %, im kommunalen Kontext ist eine Förderquote von bis zu 90 % möglich. Pro Antragsteller und Vorhaben ist die Zuwendung auf maximal 2 Mio. Euro begrenzt.

Anträge sind über das easyonline Portal an den Projektträger Jülich einzureichen. Bei Fragen zur Antragstellung oder zur programmatischen Begleitung der Förderrichtlinie Elektromobilität stehen der Projektträger Jülich sowie NOW GmbH als Programmgesellschaft per E-Mail und Telefon zur Verfügung.