Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert künftig den Aufbau von Ladeinfrastruktur an Mitarbeiterparkplätzen, für Elektrofahrzeuge betrieblicher oder kommunaler Flotten sowie für Dienstfahrzeuge.

Die neue Förderrichtlinie „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“ ergänzt die Elektromobilitätsförderung um einen wichtigen Baustein. Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung von neuen, nicht öffentlich zugänglichen stationären Ladestationen inklusive Netzanschluss.

In unserem Online-Seminar am 24.11.2021 informieren wir Sie über die neue Förderrichtlinie.

Hersteller von Ladevorrichtungen können die Förderfähigkeit ihrer Produkte überprüfen lassen. Sofern alle technischen Anforderungen erfüllt sind, werden die Produkte in die Liste der förderfähigen Ladevorrichtungen aufgenommen. Nutzen Sie dazu diesen Link. Weitere Informationen zur Förderrichtlinie finden Sie hier.

Mehr Informationen für Unternehmen: www.kfw.de/441
Mehr Informationen für Kommunen: www.kfw.de/439

In unserem Online-Seminar ordnet Eva Ackermann (BMVI) die Förderung zunächst aus der Perspektive des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur ein. Im Anschluss geben Conrad Hammer und Sebastian Lahmann einen Überblick über die Förderlandschaft der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur im gewerblichen Kontext und gehen auf die technischen Anforderungen im Förderprogramm „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“ ein. Lars Rahn (KfW) stellt die Ausgestaltung und Abwicklung der Förderung vor. Am Ende des Seminars besteht Zeit für Ihre Fragen.

Online-Seminar am 24.11.2021, 08:30-09:30 Uhr

Zur Anmeldung

 

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