Anfang August dieses Jahres hat die EU die neue Förderrichtlinie für Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben genehmigt. Damit steht für batterie-, brennstoffzellen- und (Oberleitungs-)hybridelektrische Fahrzeuge, entsprechende Tank- und Ladeinfrastruktur sowie Machbarkeitsstudien ein attraktives Förderprogramm bereit.

Konkret umfasst die Förderrichtlinie als Teil der Umsetzung des Gesamtkonzepts klimafreundliche Nutzfahrzeuge drei Elemente:

  • Förderung der Anschaffung von neuen klimafreundlichen Nutzfahrzeugen der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 sowie auf alternative Antriebe umgerüsteter Nutzfahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen N2 und N3 in Höhe von 80 % der Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu einem konventionellen Dieselfahrzeug,
  • Förderung der für den Betrieb der klimafreundlichen Nutzfahrzeuge erforderlichen Tank- und Ladeinfrastruktur in Höhe von 80 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben,
  • Förderung der Erstellung von Machbarkeitsstudien zu Einsatzmöglichkeiten von klimafreundlichen Nutzfahrzeugen sowie der Errichtung bzw. Erweiterung entsprechender Infrastruktur in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben.

 

Die Branche zeigt großes Interesse an dem neuen Programm zur Förderung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge, das von der NOW GmbH koordiniert wird: Bei der Bewilligungsbehörde Bundesamt für Güterverkehr sind Anträge für den ersten Förderaufruf, der bis zum 27. September 2021 geöffnet war, in Höhe von rund 300 Millionen Euro eingegangen:

  • 445 Anträge für Nutzfahrzeuge mit klimaschonenden Antrieben mit beantragten Mitteln in Höhe von rund 254 Mio. Euro
  • 154 Anträge für betriebliche Ladeinfrastruktur mit beantragten Mitteln in Höhe von rund 46 Mio. Euro
  • 30 Anträge für Machbarkeitsstudien mit beantragten Mitteln in Höhe von rund 1 Mio. Euro

 

Andreas Scheuer, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: „Die Zahlen belegen es – unser neues Förderprogramm für klimafreundliche Nutzfahrzeuge und die zugehörige Infrastruktur ist durch die Branche sehr gut angenommen worden. Rund 2000 batterie-, brennstoffzellen- und hybridelektrische Lkw wurden im ersten Aufruf beantragt. Jetzt gilt es, die Fahrzeuge schnellstmöglich auf die Straße zu bringen und so aktiv die Emissionen im Straßengüterverkehr zu senken!“

Vor dem Hintergrund der Förderhöhe von 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben werden die Anträge im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens beschieden. Zentrales Priorisierungskriterium ist hierbei die erwartete CO2-Einsparung je investiertem Fördereuro. Die Zustellung erster Bescheide wird für Ende dieses Jahres erwartet.

Im ersten Quartal 2022 soll der zweite Förderaufruf veröffentlicht werden. In diesem Aufruf sollen erstmalig auch betriebliche Wasserstofftankstellen förderfähig sein. Die entsprechende Genehmigung der Europäischen Kommission liegt nunmehr vor.

Bereits seit dem 19. Oktober 2021 können Anträge für öffentliche Wasserstofftankstellen im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) eingereicht werden.

Bis zum Jahr 2024 stellt das BMVI insgesamt zirka 1,6 Milliarden Euro für die Förderung der Anschaffung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge sowie rund 5 Milliarden Euro für den Aufbau der Tank- und Ladeinfrastruktur (Pkw und Lkw) bereit. Neben weiteren Maßnahmen des BMVI zur Förderung der Elektromobilität wird auch die neue Förderrichtlinie aus diesen Titeln gespeist.

Weitere Informationen: www.klimafreundliche-nutzfahrzeuge.de