Die erfolgreiche Förderung privater Ladestationen für Elektroautos an Wohngebäuden wird noch einmal um weitere 100 Millionen Euro aufgestockt und damit erneut verlängert. Insgesamt steht nun eine halbe Milliarde Euro an Bundesmitteln zur Verfügung. Mit einem Zuschuss von 900 Euro werden der Kauf und die Installationen der sogenannten Wallboxen seit dem 24. November 2020 unterstützt.

Johannes Pallasch, Sprecher des Leitungsteams der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur: „Eine halbe Milliarde Euro für Ladeinfrastruktur an Wohngebäuden! Das ist ein erfreuliches Signal der Bundesregierung, den Hochlauf bei den Verkaufszahlen von E-Autos mit einem beschleunigten Ausbau der Ladeinfrastruktur zu begleiten. Wir als Leitstelle freuen uns mit den Nutzerinnen und Nutzern über den großen Erfolg dieses Förderprogramms.“

 

Aktueller Umsetzungsstand

  • Bislang sind rund 385.000 Anträge für rund 470.000 Ladepunkte eingegangen.

Wer kann Anträge stellen?

  • Träger von Investitionsmaßnahmen (z.B. Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger) zur Errichtung einer Ladestation für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden.

Was wird gefördert?

  • Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen Ladestation inklusive des elektrischen Anschlusses (Netzanschluss) sowie damit verbundene notwendige Nebenarbeiten (Definition der Gesamtkosten siehe unter „Wie wird gefördert?“) an Stellplätzen von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland, wenn u.a.:
    • die Ladestation über eine Normalladeleistung von 11 kW verfügt,
    • der Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien kommt,
    • die Ladestation intelligent und steuerbar ist (mit Blick auf die Netzdienlichkeit)

Wie wird gefördert?

  • Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss Ihres Vorhabens auf Ihr Bankkonto überwiesen wird. Der Zuschuss beträgt pauschal 900 Euro pro Ladepunkt. Unterschreiten die Gesamtkosten des Vorhabens den Zuschussbetrag, wird keine Förderung gewährt. Der Zuschuss kann bei der KfW über das Zuschussportal beantragt werden und muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen. Bei der Ermittlung der Gesamtkosten können Kosten für folgende Leistungen berücksichtigt werden:
    • Ladestation
    • Energiemanagementsystem/Lademanagementsystem zur Steuerung von Ladestationen
    • Elektrischer Anschluss (Netzanschluss)
    • Notwendige Elektroinstallationsarbeiten (zum Beispiel Erdarbeiten)

 

Weitere Informationen:

Produktseite bei der KFW für das Förderprogramm „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“

Liste der förderfähigen Wallboxen