Wann?
10. März bis 08. Mai 2023
Wer wird gefördert?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen und gemeinnützige Institutionen.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind die Investitionsmehrkosten bei einem Kauf von straßengebundenen batterieelektrischen Fahrzeugen:
- Pkw (M1, zur Personenförderung mit max. 8 Sitzplätzen ohne Fahrersitz)
- Leichtfahrzeuge (L2e, L5e, L6e und L7e)
sowie der Kauf der für den Betrieb der beantragten Fahrzeuge notwendigen Ladeinfrastruktur (Serienprodukte).
Alle Informationen finden Sie in den Aufrufdokumenten.

