Der Nationale Wasserstoffrat (NWR) hat in drei neuen Stellungnahmen zentrale Themen für die Weiterentwicklung der Wasserstoffwirtschaft adressiert: den europäischen Clean Industrial Deal, Zertifizierungskriterien für CO₂-armen Wasserstoff sowie die Vorgaben für Energieträger im Verkehr bei der Umsetzung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED) in nationales Recht. Mit klaren Empfehlungen möchte der NWR den politischen und wirtschaftlichen Rahmen für eine klimaneutrale Industrie und einen nachhaltigen Verkehrssektor aktiv mitgestalten.

Clean Industrial Deal: Ein zentraler Schritt zur Dekarbonisierung der Industrie

Der NWR unterstützt die EU-Initiative, den „European Green Deal“ um einen „Clean Industrial Deal“ zu erweitern, der die Dekarbonisierung energieintensiver Industrien fördern und ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken soll. Besondere Bedeutung kommt dem Aufbau einer europaweiten Wasserstoffinfrastruktur zu, um Industriezentren effizient mit erneuerbarem Wasserstoff zu versorgen. Neben vereinfachten regulatorischen Rahmenbedingungen empfiehlt der NWR die Einführung von Leitmärkten für klimafreundliche Technologien sowie eine Anpassung der öffentlichen Beschaffung, um emissionsarme Produkte zu bevorzugen.

Zertifizierungskriterien für CO₂-armen Wasserstoff: Verlässlichkeit für den Markt schaffen

In einer weiteren Stellungnahme befasst sich der NWR mit der geplanten EU-Verordnung zur Zertifizierung von CO2-armem Wasserstoff. Mit dem vorgelegten Entwurf zur Methodologie zur Berechnung der Treibhausgaseinsparungen von kohlenstoffarmem Wasserstoff werden weitere Herstellungsrouten für Wasserstoff geregelt. Diese entsprechen zwar nicht den relativ engen Anforderungen an erneuerbaren Wasserstoff, können aber trotzdem signifikante Beiträge zur Emissionsminderung leisten. Die Zertifizierungskriterien gilt es international anschlussfähig und praxistauglich zu gestalten. Verbesserungspotential am vorgelegten Entwurf sieht der NWR bei der flexibleren Bewertung der CO2-Last von Netzstrom, der Verwendung projektspezifischer Daten für die Vorkettenemissionen, zum Beispiel mit Blick auf Methanleckagen, sowie der Möglichkeit, Power-Purchase-Agreements (PPA) für kohlenstoffarmen Strom abzuschließen.

Umsetzung der RED in nationales Recht: Klare Vorgaben für den Verkehrssektor

Der NWR betont die Notwendigkeit ambitionierter Ziele und Maßnahmen zur Umsetzung der Revision der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED) in deutsches Recht. Die neuen Vorgaben der EU, darunter ein Zielanteil von 29 % erneuerbarer Energien im Verkehr bis 2030, erfordern Anpassungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV). Der NWR gibt hierzu drei zentrale Empfehlungen:

  1. Ambitionierte Gesamtquote: Die THG-Minderungsquote sollte auf 35 % erhöht oder der Gültigkeitsbereich auf Schifffahrt und Luftverkehr erweitert werden, um Investitionen und Klimaziele zu sichern.
  2. Hochlauf von RFNBO (erneuerbaren Brennstoffen nicht biogenen Ursprungs): Die Quote sollte auf 5 % angehoben und durch Zertifikatehandel sowie Sanktionen abgesichert werden.
  3. Langfristige Marktanreize: Mehrfachanrechnungen für Strom und RFNBO sollen bis 2035 garantiert werden, um Investitionssicherheit zu schaffen und Marktstrukturen aufzubauen.

Ambitionierte THG-Quoten und ein jährlicher Korrekturprozess sollen die Stabilität des Preissystems gewährleisten und den Weg zur Klimaneutralität im Verkehrssektor bis 2045 ebnen.

Mit diesen drei Stellungnahmen unterstreicht der NWR seine Rolle als Impulsgeber für eine erfolgreiche Transformation hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft und einem nachhaltigen Energiesystem.

Die vollständigen Stellungnahmen stehen hier auf der Website des Nationalen Wasserstoffrats zum Download bereit.