Lassen Sie sich jetzt Machbarkeitsstudien zur Entwicklung nachhaltiger Konzepte fördern, die die Beschaffung, den Einsatz und den Betrieb von Bussen mit elektrischen Antrieben auf Basis der Batterie- und Brennstoffzellentechnologie sowie der für deren Betrieb notwendigen Lade- und Betankungsinfrastruktur zum Inhalt haben.
Die technologieneutrale „Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr“ unterstützt die Beschaffung von Batterie-, Brennstoffzellen- und Batterieoberleitungsbussen sowie biomethanbetriebenen Bussen der Fahrzeugklassen M2 und M3. Außerdem können die dafür erforderliche Infrastruktur und Machbarkeitsstudien gefördert werden.
Die Richtlinie wendet sich gezielt an Verkehrsbetriebe. Nach derzeitiger Finanzplanung stehen bis 2024 insgesamt 1,25 Mrd. Euro für die technologieoffene Förderung zur Verfügung, ergänzt um weitere Mittel für 2025. Die im Rahmen dieser Förderrichtlinie geplante Förderung ist Bestandteil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 und des Zukunftspakets des Konjunkturpakets der Bundesregierung
Gefördert werden in diesem Aufruf Konzepte zur Betriebsumstellung auf alternative Antriebe und die nachhaltige Beschaffung von Bussen und Infrastruktur. Folgende Antriebssysteme der Busse sowie die für deren notwendige Infrastruktur zum Laden bzw. Betanken finden dabei Berücksichtigung:
- batterieelektrische Anwendungen (Batteriebusse und Batterie–Oberleitungsbusse),
- brennstoffzellenbasierte Anwendungen (Brennstoffzellenbusse und Batteriebusse mit brennstoffzel-
lenbetriebenem Range–Extender).
Bei der Erstellung der Machbarkeitsstudien sind nur die Bestandteile förderfähig, die im direkten Zusammenhang mit den eigenen oder selbst verantworteten Busverkehren stehen und die perspektivische Umstellung auf oben genannte alternative Antriebsoptionen betreffen.
Inhalte dieser Studien können Voruntersuchungen und Analysen zu folgenden Themen sein:
- Fuhrpark– und Betriebshofanalysen: Fuhrpark–, der Flotten– und Betriebshofanalysen mit dem Ziel
der Umstellung auf alternative Antriebe - Strecken– und Einsatzanalysen: Entwicklung angepasster Umlaufpläne für den Einsatz von Bussen
mit alternativen Antrieben (u.a. Streckenanalysen, Optimierung des Fahrzeugeinsatzes) - Infrastrukturanforderungen und –bedarfe: Betrachtungen zum Aufbau der für den Betrieb notwen-
digen Lade– und Tankinfrastrukturen - Analysen zur Energiebereitstellung: u.a. Auslegung Netzanschluss, Einbindung erneuerbarer Ener-
gien, Netzsituation, Speicherbedarfe - Maßnahmen zur Effizienzsteigerung des Gesamtsystems oder zur Einbindung lokaler Erzeugungska-
pazitäten: u.a. Nutzung von gesteuertem Laden (Lade– und Last–Management), Strom– und Energie-
speicher und lokaler Wasserstoffproduktion zur Sektorenkopplung - betriebswirtschaftliche und umweltbilanzielle Betrachtung der Auswirkungen der Umstellung auf al-
ternative Antriebe
Anträge sind bis zum 30.11.2021 elektronisch einzureichen. Grundsätzlich werden nur fristgerecht und vollständig eingegangene Anträge berücksichtigt. Der rechtsverbindlich unterschriebene Antrag muss sieben Tage nach Übermittlung der elektronischen Fassung an den Projektträger Jülich postalisch versendet werden (Datum Poststempel).