Die Förderung umfasst neben der Errichtung der Ladesäule auch den Netzanschluss und die Montage. Sie beträgt 40 Prozent der Ausgaben, die beim Aufbau von öffentlich zugänglichen Ladesäulen anfallen. Wenn mit der Ladestation ein zusätzlicher Mehrwert verbunden ist, beispielsweise beim Aufbau an Park&Ride-Parkplätzen, kann der Fördersatz um 10 Prozentpunkte erhöht werden.
Anträge können bis 20. Juli 2018 gestellt werden.
Detaillierte Informationen über das Förderprogramm „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern“ finden Sie unter www.elektromobilitaet-bayern.de/foerderung.




