Mit dem neuen Förderprogramm wird die Maßnahme 3 („Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern“) des „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ umgesetzt, der im November 2025 vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Die Maßnahme soll mit einer finanziellen Unterstützung des BMV die Investitionsbereitschaft steigern und den Aufbau von Lademöglichkeiten in dicht besiedelten Gebieten beschleunigen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden die Anschaffung und Errichtung von privater Ladeinfrastruktur, z.B. Wallboxen in Verbindung mit der entsprechenden technischen Ausrüstung. Auch der Netzanschluss oder notwendige Baumaßnahmen sind förderfähig. Förderanträge sind ab dem 15. April möglich.
Das Förderprogramm ist unterteilt in drei zeitgleich laufende Förderaufrufe für unterschiedliche Empfängergruppen:
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG),
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Privateigentümer von Wohneigentum zur Vermietung und
- Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit einem größeren Wohnungsbestand.
Das Förderprojekt wird von der Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur unter dem Dach der NOW GmbH inhaltlich betreut und durch den Projektträger PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) umgesetzt.
Die Fristen zur Antragstellung lauten wie folgt:
- Empfängergruppen 1 und 2: 15.04.2026 bis zum 10.11.2026
- Empfängergruppe 3: 15.04.2026 bis zum 15.10.2026
Förderanträge sind beim Projektträger PwC Deutschland zu stellen: www.laden-im-mehrparteienhaus
Ein Online-Seminar zur Förderung wird am Dienstag, den 14.04.2026 von 09:30-11 Uhr stattfinden. Anmeldungen sind ab sofort möglich: Jetzt hier anmelden
E-Mail-Anfragen können an folgende Adresse gesendet werden: info@laden-im-mehrparteienhaus.de
Weitere Informationen auf www.laden-im-mehrparteienhaus.de.
