Umsetzung von Art. 20 AFIR: DATEX-II-Datenprofil ist ab sofort einsatzbereit

Seit dem 14. April 2025 sind Betreiber (CPOs) öffentlich zugänglicher Ladepunkte verpflichtet, Daten ihrer Ladeeinrichtungen diskriminierungs- und kostenfrei bereitzustellen. Grundlage dafür ist Artikel 20 der AFIR-Verordnung (= Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe).

Dazu gehören zum einen statische Daten wie geografische Lage der Ladepunkte, Anzahl der Anschlüsse und Anschlusstypen, Betriebszeiten, Kompatibilität mit Fahrzeugen und zum anderen bestimmte dynamische Daten wie die aktuelle Verfügbarkeit bzw. Belegung der Ladepunkte oder der Betriebszustand.

Um die reibungslose Übermittlung dieser Daten zu gewährleisten, waren die Mitgliedstaaten verpflichtet, einen sogenannten nationalen Zugangspunkt einzurichten. Deutschland ist seiner Aufgabe gemäß Art. 20 Abs. 4 AFIR nachgekommen und ermöglicht den öffentlichen Zugang zu den von CPOs gemeldeten Daten bzw. angebundenen Schnittstellen (APIs). Die Mobilithek des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) dient hierfür als zentrale Plattform. Dort können die Schnittstellen zu den bereits von den Betreibern bereitgestellten Daten abgerufen werden.

Mit der Veröffentlichung des DATEX-II-Datenprofils in Version 01-00-00 ist ein wichtiger Meilenstein erreicht: Das einheitliche Datenmodell steht nun in der Mobilithek bereit.  Damit sind die Voraussetzungen für die Bereitstellung dieser Daten geschaffen und die CPOs können ihre Daten ab sofort standardkonform zur Verfügung stellen – und erfüllen so die Vorgaben der AFIR. Ab dem 14. April 2026 ist die Nutzung des DATEX-II-Standards verpflichtend.

Weitere Informationen und Hilfestellungen finden Sie unter folgenden Links:

 

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Linda Dittrich
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