Kriterien zur Projektförderung

Diese beinhaltet insbesondere Informationen zu:

  • Förderzweck und Rechtsgrundlage
  • Gegenstand der Förderung
  • Förderempfänger
  • Fördervoraussetzungen
  • Art, Umfang und Höhe der Förderung
  • Sonstige Zuwendungsbestimmungen

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Leitlinien zur Bewertung von Leuchtturmprojekten

Zielsetzung

Leuchtturm-Projekte schlagen eine Brücke zwischen Forschung/Entwicklung und den späteren Märkten. Sie sind Keimzellen für eine anschließende breite Vermarktung und sollen diese initiieren und vorbereiten.

Sie dienen auch dazu, Produkte und Dienstleistungen rund um das Thema Wasserstoff und Brennstoffzellen einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen, mit diesen Produkten und Dienstleistungen erste praktische Erfahrungen zu gewinnen, Vertrauen künftiger Anwender und Zulieferer, insbesondere auch KMUs, sowie Infrastrukturen und Vertriebssysteme aufzubauen.

Leuchtturm-Projekte besitzen ausgedehnte Strahlkraft, im technologischen und/ oder im geographischen Sinn. Sie bestimmen das Bild der Innovationskraft der deutschen Wirtschaft an entscheidender Stelle mit und fördern diese aktiv.

In Leuchtturm-Projekten sind finanzielle Mittel aus öffentlicher Hand und von privaten Investoren und Anwendern so konzentriert, dass die für eine effiziente Forschung und Entwicklung sowie erfolgreiche Demonstration notwendige Mindestgröße an Technologie-Kompetenz und Finanzkraft erreicht wird und damit ein gutes Verhältnis von Aufwand zu Wirkung für die deutsche Volkswirtschaft erzielt werden kann. Damit werden Synergiepotenziale genutzt und die interdisziplinäre Zusammenarbeit gefördert.

 

Inhalte

Die Projektinhalte müssen sich an den obigen Zielsetzungen ausrichten. Es ist zwischen technologischen, sozioökonomischen, ökologischen sowie infrastrukturellen Inhalten zu unterscheiden. Leuchtturm-Projekte sollen nach Möglichkeit aus allen Inhaltsgruppen Bestandteile angemessen integrieren.

Technologische Inhalte

  • Die Technologien müssen einen Reifegrad haben, der einen Einsatz unter für die Anwendung typischen Bedingungen erlaubt. Die Technologien sollen ohne den dauerhaften Einsatz von Fachleuten von den üblichen Nutzern bedient werden. Der Einsatz erfolgt unter den üblichen genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen, wie sie auch für konventionelle Technologien gelten.
  • Bei den eingesetzten Technologien handelt es sich nicht um Unikate. Es sollte eine Anzahl von reproduzierbar hergestellten Produkten zum Einsatz kommen, um statistisch belastbare Aussagen über Leistung und Zuverlässigkeit machen zu können.
  • Durch begleitende F&E sollen Verbesserungs- und Optimierungspotenziale identifiziert werden, die zur Gestaltung der nächsten Produktgeneration genutzt werden sollten. Die Erschließung der Verbesserungspotenziale wird jedoch in den meisten Fällen außerhalb der Leuchtturmprojekte erfolgen.
  • Ergebnisse sollen unter Wahrung von Betriebsgeheimnissen kommuniziert werden.
  • Bei den mit öffentlicher Unterstützung entwickelten Technologien ist die Verwertungspflicht zu beachten, für die Umsetzung der Technologien ein angemessener Wertschöpfungsanteil in Deutschland anzustreben.

Übergeordnete Themen

  • Aufbau und Nutzung der erforderlichen Infrastruktur und Logistik, z.B. zur Versorgung der Nutzer bzw. Betreiber mit Brennstoffen zu akzeptierbaren Bedingungen. Die Einbindung vorhandener Infrastrukturen (Energienetze, Tankstellen) soll erprobt und optimiert werden.
  • Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für alle an Nutzung/Betrieb und Wartung beteiligte Gruppen.
  • Beteiligung an RCS-Aktivitäten (Regulations, Codes & Standards) zur Marktvorbereitung und der zügigen bzw. breiten Markteinführung der Tech-nologien.
  • Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung der Akzeptanz der neuen Technologien.
  • Entwicklung und Umsetzung von Markteinführungsinstrumenten parallel zu den Leuchtturmprojekten.
  • Die ökologischen Inhalte tragen den Zielsetzungen der Bundesregierung in Bezug auf Erhöhung der Energieeffizienz, schonenden Einsatz von Ressourcen und Klimaschutz Rechnung.
  •  Projekte orientieren sich an dem Kyoto-Protokoll, der Klimaschutzverpflichtung und dem Klimaschutzprogramm der Bundesregierung, der Energiesparverordnung, dem Gebäudesanierungsprogramm und den Zielen des KWK-Gesetzes sowie des Erneuerbare-Energien-Gesetzes.
  • Konzepte zum Aufbau von Kreislaufsystemen zur Verwertung von Komponenten, Materialien, kreislauffähigen Wertstoffen aus den Leuchtturm-Projekten.

 

Organisation

  • Die Zielsetzung der späteren Vermarktung bedingt die Beteiligung einer pri-vatwirtschaftlichen Organisation, die bei erfolgreicher Erprobung entsprechende Produkte entwickelt und vertreibt.
  •  Leuchtturmprojekte erfordern ein effizientes Management.
  • In speziellen Anwendungsbereichen ist eine regionale Bündelung der Aktivitäten zur effizienten Nutzung von Ressourcen, zur besseren Wahrnehmung etc. erforderlich. Dabei sollte nach Möglichkeit eine bereits vorhandene Infrastruktur (z.B. Tankstellen, Wartungsgebäude…) genutzt und weiterentwickelt werden.
  •  Nach Möglichkeit sind alle Akteure des gesamten Innovationsprozesses (Zulieferindustrie, Hersteller, Nutzer, Genehmigungseinrichtungen, Behörden etc.) an Leuchtturmprojekten zu beteiligen.
  • Pilot-, Demonstrations- und Leuchtturm-Projekte sollen von möglichst vielen Beteiligten an der Wertschöpfungskette (Zulieferer, Hersteller, Anwender/ Betreiber, Dienstleistungsunternehmen) mit einem angemessenen Anteil deutscher Wertschöpfung gestaltet werden.

 

 

Verlauf eines Projektes

 

1. Inhalt der Projketskizze

Die Projektskizze per Mail als Dateianhang bei NOW einreichen: Ziele, Nutzen, Grobkonzept, Kosten, Zeitplan (Siehe unten). NOW beurteilt das Projekt und fordert bei positiver Prüfung den Projektanten zur Ausarbeitung des formalen Antrags auf.

2. Inhalte der Vorhabensbeschreibung

Eine Vorhabensbeschreibung (Textteil des formalen Antrags, siehe unten) erstellen, zunächst mit NOW inhaltlich detaillieren, dann gemeinsam beim Projektträger PtJ-Berlin durchsprechen (Übergabegespräch).

3. Formale Antragstellung

Den formalen Antrag mit EASY-Software detaillieren, und dann an den Projektträger PtJ-Berlin und NOW mailen. Die Details der Antragstellung sind mit PtJ durchzusprechen, danach den Antrag finalisieren und offiziell bei PtJ einreichen. 

4. Prüfung der Unterlagen

PtJ prüft die Inhalte, Kosten, Formalien; und stellt bei positivem Ergebnis einen Zuwendungsbescheid aus. 

5. Start

Start des Projekts, Durchführung, Reporting an PtJ und NOW. 

zu 1.  Inhalte der Projektskizze

 

In der Projektskizze soll in kompakter Form (z.B. Powerpoint als pdf-Datei) – möglichst nur stichwortartig, wo möglich mit belastbaren Zahlen, Fakten, Strukturgrafiken - folgender Inhalt beschrieben werden:

  • Bearbeiter und Partner mit vollständigen Kontaktdaten.
  • Stichworte zur Zielsetzung des Projekts und Motivation.
  • Wo möglich, Hinweis auf geplante Eingliederung in ein Leuchtturmprojekt.
  • Verweis auf das NIP (EP2.1) und Energieforschungsprogramm(e) [Nur kurz zitieren, nicht abschreiben].
  •  Inhaltliche (technische und organisatorische) Umsetzung.
  • Grob-Strukturierung des Projektes (z.B. Zeitplan, Arbeitspakete, Meilensteine).
  • Budget und Fördermittelbedarf inkl. kurzer Begründung der Notwendigkeit der Förderung.
  • Partner und deren spezifische Kompetenzen stichwortartig listen.
  •  Nutzen für die Allgemeinheit (Umwelt, Standort, Attraktivität, Kompetenzzuwachs, Arbeitsplätze schaffen, Wirtschaftskraft stärken ….).
  • Verwertungsmöglichkeiten während des Projekts und nach dem Projektende.

Diese Inhalte müssen jetzt noch nicht hochgenau spezifiziert sein, können später weiter detailliert und in den Textteil des Antrags übernommen werden.

Die Skizze in elektronischer Form an den zuständigen Sachbearbeiter bei NOW mailen.

Derzeit:

Zu 2.  Inhalte der Vorhabensbeschreibung

I. Ziele

1. Bezug des Vorhabens zu den förderpolitischen Zielen (z. B. Förderprogramm NIP, Klimaschutz, EU)

Soweit bekannt, ist anzugeben, zu welchem Teil des Förderprogramms/-Konzepts/-Schwerpunkts das Vorhaben einen Beitrag leisten soll.

2. Gesamtziel des Vorhabens

  • Das Ziel der geplanten Arbeiten ist mit Angaben zur Verwertung der Ergebnisse kurz zu umreißen.
  • Beschreiben Sie ausführlich das Teilziel, welches Sie mit Ihrem Vorhaben erreichen wollen.
  • Bei Leuchttürmen den Bezug des Einzelmoduls zum Dachvorhaben darstellen.

II. Stand der Wissenschaft und Technik; bisherige Arbeiten

1. Stand der Wissenschaft und Technik; alternative Lösungen, Informationsrecherchen

Der internationale Stand von Wissenschaft und Technik auf den vom Vorhaben berührten Arbeitsgebieten ist durch aktuelle Informationsrecherchen (z. B. Literatur- und Patentrecherchen) zu ermitteln und darzustellen, um z. B. festzustellen, ob das Vorhaben bereits Gegenstand anderweitiger Forschungen/Entwicklungen/Untersuchungen/Patente ist. Hierbei sind möglichst elektronische Quellen (z. B. Datenbanken, Informationen in Netzwerken etc.) zu benutzen.

2. Bisherige Arbeiten des Antragstellers

Hier sollen die bisherigen Arbeiten und Erfahrungen auf dem das Vorhaben betreffenden Fachgebiet, falls möglich mit Veröffentlichungs- und Referenzliste, mitgeteilt werden. Insbesondere sind auch Vorarbeiten, die in das Vorhaben einfließen sollen, darzustellen.

Hat der Projektant noch keine spezifischen Erfahrungen mit der Brennstoffzellentechnologie, aber z.B.
auf dem Gebiet der Gebäudeenergieversorgung, die Erfahrungen innerhalb dieses Technologierahmens als Vorarbeiten kurz anführen.

 

III. Ausführliche Beschreibung des Arbeitsplans

1. Vorgehensweise zur Zielerreichung. Arbeitspakete und Meilensteinplan.

Es ist zudem darzustellen, ob Personal, Sachmittel und Entwicklungskapazitäten im notwendigen Umfang vorhanden sind bzw. noch beschafft werden müssen.

AP-1 …. x: Inhalt des Arbeitspakets und Einzelziel

Kurzbeschreibung der geplanten Arbeiten, eventuell mit Angabe von ungefähr vorgesehenen Ressourcen sowie benötigten Sachkosten. Darstellung des im AP zu erreichenden Ziels.

2. Vorhabenbezogene Ressourcenplanung

Der beschriebene Lösungsweg ist in einzelne überschaubare Arbeitsschritte aufzugliedern, welche unter ökonomisch sinnvollen Einsatz von Ressourcen notwendig sind. Teilaufgaben, Spezifikationen, Meilensteine und wesentliche Voraussetzungen zur Erfüllung der Arbeiten sind aufzuzeigen. Für jeden Arbeitsschritt sind eine laufende Nummer, Anfangs- und Endtermin und der Aufwand in Mannmonaten anzugeben.

3. Meilensteinplanung

Übertragen Sie bitte die Angaben aus der Vorhabens-bezogenen Ressourcenplanung (Arbeitsplannummern, Aufwand in Mannmonaten, Laufzeit der Arbeitspakete) in diesen Balkenplan und berechnen Sie die Summen der Mannmonate für die einzelnen Kalenderjahre.

Die Ablaufplanung bitte so gestalten (insbesondere in bezug auf Meilensteine), dass neueste Erkenntnisse - auch Dritter (z.B. aus weiteren Informationsrecherchen im Rahmen der Vorhabens-begleitenden Kontrolle) - einfließen können, die eine Änderung oder ggf. sogar einen Abbruch des Vorhabens erfordern würden. Meilensteine sind zu markieren.

 

IV. Verwertungsplan

Wie bei einem Geschäftsplan werden im Verwertungsplan Aussagen zum Marktpotential (Punkt IV.1) und zur Umsetzung/ Realisierung ihres spezifischen Teilergebnisses aus dem Verbundprojekt (PunktIV.3) erwartet. Im Punkt IV.2 sind die spezifischen Beiträge zur Verbreitung der Verbundprojektergebnisse darzustellen.

1. Wirtschaftliche Erfolgsaussichten

Es soll numerisch dargestellt werden, welche Erfolgsaussichten im Falle positiver Ergebnisse kürzer-, mittel- bzw. längerfristig bestehen, insbesondere im Hinblick auf potentielle Märkte (Produkte/Systeme) und andere Nutzungen. Hierzu sind beispielsweise folgende Aspekte einzubeziehen.

  • Verzahnung von Forschungs- und Produktionsstrategien,
  • Nutzen für verschiedene Anwendergruppen/-Industrien (Neue Arbeitsplätze /direkt und indirekt, Knowhow-Zugewinn, ….)
  • Ökonomische Umsetzungschancen (Marktvolumina, Exportvolumina,…)
  • Langfristige Erwartung der Marktpotenziale in €/Dekade,
  • Sonstiger ökonomischer Nutzen

2. Energetische und ökologische Erfolgsaussichten

Es soll numerisch dargestellt werden, welche Effekte direkter und indirekter Art das Projekt oder die daraus generierte Technologie auf die CO2-Emissionen, Primär- und Sekundärenergieverbrauch haben können.

  • Reduktion CO2-Ausstoß in Mg/a
  • Einsparung an Primärenergie und/oder Sekundärenergie in kWh/a
  • Sonstiger Nutzen (Abfallvermeidung, Reduzierung von Schadstoffemissionen)

3. Wissenschaftliche und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit

Hier ist aufzuzeigen, wer im Falle eines positiven Ergebnisses die nächste Phase bzw. nächsten innovatorischen Schritte übernimmt/übernehmen soll und wie dieses angegangen werden soll. Ist dieser Punkt Bestandteil der vorherigen Punkte 1 und 2, dort integrieren.

 

V. Arbeitsteilung/Zusammenarbeit mit Dritten

Bei Vorhaben mit breitem Anwendungspotential (z.B. Verbundvorhaben) ist die Arbeitsteilung/ Zusammenarbeit mit Dritten (Wissenschaft, Großunternehmen/KMU) darzustellen. Verweise auf die
Arbeitspakete sind sinnvoll.

 

VI. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung des Vorhabens

Bei Projekten, bei denen nennenswerte Einnahmen - beispielsweise durch den Betrieb der Demonstrationsanlagen - erzielt werden, müssen die Projekttanten der NOW eine Einnahmen/Ausgabenrechnung vorlegen. Fallen keine Einnahmen an, genügt eine formlose Erklärung.

 

VII. Notwendigkeit der Zuwendung

Es ist darzustellen, warum die Zuwendung zur Realisierung des Vorhabens notwendig ist (wirtschaftliches und wissenschaftlich-technisches Risiko des Antragstellers).

 

Zu 3. Formale Antragstellung

Informationen zur Antragsstellung finden Sie auf der Seite des Projektträgers

http://www.fz-juelich.de/ptj/antragstellung/ 

Bearbeitungssoftware EASY

http://www.kp.dlr.de/profi/easy/

Weitere Informationen:

www.now-gmbh.de

 

 
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