Die Bundesregierung hat im Klimaschutzgesetz verbindliche Treibhausgasemissionsminderungen für den Verkehrssektor festgelegt. Regenerative Kraftstoffe sind perspektivisch unerlässlich, um den Verkehrssektor in Gänze klimaneutral zu gestalten. Denn nicht jede Anwendung im Verkehr lässt sich elektrifizieren oder anderweitig effizient klimaneutral gestalten.

Eine notwendige Voraussetzung zur Erreichung der Klimaschutzziele ist vor allem im Luft- und Schiffsverkehr, aber auch im langlaufenden Straßengüterverkehr das Inverkehrbringen von regenerativen Kraftstoffen. Je nach Einsatzgebiet können fortschrittliche Biokraftstoffe oder strombasierte Kraftstoffe auf Basis von EE-Strom zur Treibhausgasminderung in den entsprechenden Teilbereichen des Verkehrs eingesetzt werden. Diese regenerativen Kraftstoffe sind bis auf wenige Ausnahmen mit vergleichsweise geringen Mengen bisher am Markt nicht etabliert.

Förderkonzept

​​Das Förderkonzept umfasst mehrere Maßnahmen zur technologieoffenen Unterstützung erneuerbarer Kraftstoffe. Für die Maßnahmen stehen dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) aus dem Klima- und Transformationsfond (KTF) und aus der Nationalen Wasserstoffstrategie insgesamt rund 1,54 Mrd. Euro im Zeitraum von 2021 bis 2024 an Mitteln zur Verfügung.

  1. Förderung von Entwicklungsvorhaben: 640 Millionen Euro investiert das BMDV hier in anwendungsorientierte Entwicklungs- und Demonstrationsprojekte sowie für Innovationscluster zu erneuerbaren Kraftstoffen.
  2. Förderung von Anlagen zur Erzeugung und Markthochlauf: Weitere 900 Millionen Euro investiert das BMDV in erneuerbare Kraftstoffe.

Förderangebote Regenerative Kraftstoffe

Die Bundesregierung hat im Klimaschutzgesetz verbindliche Treibhausgasemissionsminderungen für den Verkehrssektor festgelegt. Regenerative Kraftstoffe sind perspektivisch unerlässlich, um den Verkehrssektor in Gänze klimaneutral zu gestalten. Denn nicht jede Anwendung im Verkehr lässt sich elektrifizieren oder anderweitig effizient klimaneutral gestalten.

Eine notwendige Voraussetzung zur Erreichung der Klimaschutzziele ist vor allem im Luft- und Schiffsverkehr, aber auch im langlaufenden Straßengüterverkehr das Inverkehrbringen von regenerativen Kraftstoffen. Je nach Einsatzgebiet können fortschrittliche Biokraftstoffe oder strombasierte Kraftstoffe auf Basis von EE-Strom zur Treibhausgasminderung in den entsprechenden Teilbereichen des Verkehrs eingesetzt werden. Diese regenerativen Kraftstoffe sind bis auf wenige Ausnahmen mit vergleichsweise geringen Mengen bisher am Markt nicht etabliert.