Leitlinien zur Bewertung von Leuchtturmprojekten

Zielsetzung

Leuchtturm-Projekte schlagen eine Brücke zwischen Forschung/Entwicklung und den späteren Märkten. Sie sind Keimzellen für eine anschließende breite Vermarktung und sollen diese initiieren und vorbereiten.

Sie dienen auch dazu, Produkte und Dienstleistungen rund um das Thema Wasserstoff und Brennstoffzellen einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen, mit diesen Produkten und Dienstleistungen erste praktische Erfahrungen zu gewinnen, Vertrauen künftiger Anwender und Zulieferer, insbesondere auch KMUs, sowie Infrastrukturen und Vertriebssysteme aufzubauen.

Leuchtturm-Projekte besitzen ausgedehnte Strahlkraft, im technologischen und/ oder im geographischen Sinn. Sie bestimmen das Bild der Innovationskraft der deutschen Wirtschaft an entscheidender Stelle mit und fördern diese aktiv.

In Leuchtturm-Projekten sind finanzielle Mittel aus öffentlicher Hand und von privaten Investoren und Anwendern so konzentriert, dass die für eine effiziente Forschung und Entwicklung sowie erfolgreiche Demonstration notwendige Mindestgröße an Technologie-Kompetenz und Finanzkraft erreicht wird und damit ein gutes Verhältnis von Aufwand zu Wirkung für die deutsche Volkswirtschaft erzielt werden kann. Damit werden Synergiepotenziale genutzt und die interdisziplinäre Zusammenarbeit gefördert.

Inhalte

Die Projektinhalte müssen sich an den obigen Zielsetzungen ausrichten. Es ist zwischen technologischen, sozioökonomischen, ökologischen sowie infrastrukturellen Inhalten zu unterscheiden. Leuchtturm-Projekte sollen nach Möglichkeit aus allen Inhaltsgruppen Bestandteile angemessen integrieren.

Technologische Inhalte

Die Technologien müssen einen Reifegrad haben, der einen Einsatz unter für die Anwendung typischen Bedingungen erlaubt. Die Technologien sollen ohne den dauerhaften Einsatz von Fachleuten von den üblichen Nutzern bedient werden. Der Einsatz erfolgt unter den üblichen genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen, wie sie auch für konventionelle Technologien gelten.
Bei den eingesetzten Technologien handelt es sich nicht um Unikate. Es sollte eine Anzahl von reproduzierbar hergestellten Produkten zum Einsatz kommen, um statistisch belastbare Aussagen über Leistung und Zuverlässigkeit machen zu können.
Durch begleitende F&E sollen Verbesserungs- und Optimierungspotenziale identifiziert werden, die zur Gestaltung der nächsten Produktgeneration genutzt werden sollten. Die Erschließung der Verbesserungspotenziale wird jedoch in den meisten Fällen außerhalb der Leuchtturmprojekte erfolgen.
Ergebnisse sollen unter Wahrung von Betriebsgeheimnissen kommuniziert werden.
Bei den mit öffentlicher Unterstützung entwickelten Technologien ist die Verwertungspflicht zu beachten, für die Umsetzung der Technologien ein angemessener Wertschöpfungsanteil in Deutschland anzustreben.

Übergeordnete Themen

Aufbau und Nutzung der erforderlichen Infrastruktur und Logistik, z.B. zur Versorgung der Nutzer bzw. Betreiber mit Brennstoffen zu akzeptierbaren Bedingungen. Die Einbindung vorhandener Infrastrukturen (Energienetze, Tankstellen) soll erprobt und optimiert werden.
Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für alle an Nutzung/Betrieb und Wartung beteiligte Gruppen.
Beteiligung an RCS-Aktivitäten (Regulations, Codes & Standards) zur Marktvorbereitung und der zügigen bzw. breiten Markteinführung der Tech-nologien.
Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung der Akzeptanz der neuen Technologien.
Entwicklung und Umsetzung von Markteinführungsinstrumenten parallel zu den Leuchtturmprojekten.
Die ökologischen Inhalte tragen den Zielsetzungen der Bundesregierung in Bezug auf Erhöhung der Energieeffizienz, schonenden Einsatz von Ressourcen und Klimaschutz Rechnung.
Projekte orientieren sich an dem Kyoto-Protokoll, der Klimaschutzverpflichtung und dem Klimaschutzprogramm der Bundesregierung, der Energiesparverordnung, dem Gebäudesanierungsprogramm und den Zielen des KWK-Gesetzes sowie des Erneuerbare-Energien-Gesetzes.
Konzepte zum Aufbau von Kreislaufsystemen zur Verwertung von Komponenten, Materialien, kreislauffähigen Wertstoffen aus den Leuchtturm-Projekten.

Organisation

Die Zielsetzung der späteren Vermarktung bedingt die Beteiligung einer pri-vatwirtschaftlichen Organisation, die bei erfolgreicher Erprobung entsprechende Produkte entwickelt und vertreibt.
Leuchtturmprojekte erfordern ein effizientes Management.
In speziellen Anwendungsbereichen ist eine regionale Bündelung der Aktivitäten zur effizienten Nutzung von Ressourcen, zur besseren Wahrnehmung etc. erforderlich. Dabei sollte nach Möglichkeit eine bereits vorhandene Infrastruktur (z.B. Tankstellen, Wartungsgebäude…) genutzt und weiterentwickelt werden.
Nach Möglichkeit sind alle Akteure des gesamten Innovationsprozesses (Zulieferindustrie, Hersteller, Nutzer, Genehmigungseinrichtungen, Behörden etc.) an Leuchtturmprojekten zu beteiligen.
Pilot-, Demonstrations- und Leuchtturm-Projekte sollen von möglichst vielen Beteiligten an der Wertschöpfungskette (Zulieferer, Hersteller, Anwender/ Betreiber, Dienstleistungsunternehmen) mit einem angemessenen Anteil deutscher Wertschöpfung gestaltet werden.