Nationale und internationale Zusammenarbeit

Zusammenarbeit von Politik, Wissenschaft und Industrie

Mit den Maßnahmen unter Ziffer 9 des zweiten Konjunkturpakets knüpft die Bundesregierung kurzfristige konjunkturelle Hebel an das mittel- und langfristige industriepolitische Ziel der Entwicklung Deutschlands zum Leitmarkt für Elektromobilität. Sie ist bereit, in den kommenden zehn Jahren Förderprogramme aufzulegen, Anreizsysteme zu schaffen und ordnungsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen, die diese Entwicklung unterstützen. Zugleich erwartet sie auch von der Industrie weit über das Jahr 2010 hinausreichende Zusagen, die Marktvorbereitung und Markteinführung im Bereich Elektromobilität voranzutreiben. Die Umsetzung des Nationalen Entwicklungsplans Elektromobilität erfordert daher von Anfang an eine enge Abstimmung zwischen Politik, Industrie und Forschung. Dazu können folgende Maßnahmen ins Auge gefasst werden:

Die Fortschreibung und Begleitung der Umsetzung des Nationalen Entwicklungsplans Elektromobilität ist Aufgabe des Ressortkreises Elektromobilität (BMWi, BMVBS, BMU, BMBF).

Um eine effiziente Umsetzung des Nationalen Entwicklungsplans Elektromobilität sicher zu stellen, ist ein enger Abstimmungsprozess zwischen allen beteiligten Akteuren notwendig. Hierzu ist eine Nationale Plattform Elektromobilität zu etablieren, die sich aus Vertretern der Politik, der Industrie und Wissenschaft, der Kommunen sowie derVerbraucher zusammensetzt und die Einrichtung aufgabenbezogener Arbeitsgruppen ermöglicht.

Zur Unterstützung der Bundesregierung wird eine Koordinierungsstelle eingerichtet, die zunächst die Aufgabe hat, die Zusammenarbeit der Projektträger sicherzustellen.

Evaluierungsprozesse: Nach Abschluss der Fördermaßnahmen sollte im Jahr 2011 vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Projekte des Konjunkturpakets II durch die Bundesregierung eine Neubewertung der Ziele vorgenommen werden. Ein weiterer Evaluierungsschritt bietet sich etwa zur Mitte der Laufzeit an, d. h. im Jahr 2015.

Internationale Konferenz Elektromobilität: Um die Entschlossenheit von Politik, Industrie und Forschung zu einer internationalen Führungsrolle bei der Elektromobilität zu demonstrieren und für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands im internationalen Umfeld nutzbar zu machen, soll auf Einladung der Bundesregierung 2010 eine Internationale Konferenz Elektromobilität stattfinden. Ziel ist auch die Verzahnung der Umsetzungsschritte des Nationalen Entwicklungsplans mit dem weltweiten Geschehen.

Zusammenarbeit in Europa

Aus der Sicht der Bundesregierung ist zum Erreichen der Ziele des Nationalen Entwicklungsplans Elektromobilität eine kohärente Entwicklung von Roadmaps, Technologien, Infrastrukturen, Märkten, Normen und Standards sowie Rahmenbedingungen für die Elektromobilität erforderlich. Daher sind die Maßnahmen in Deutschland so früh wie möglich mit den Programmen in den europäischen Nachbarstaaten und der Europäischen Kommission zu verzahnen. Auch seitens der Europäischen Kommission wird aus Effizienzgründen eine Harmonisierung angestrebt und die Green Cars Initiative als Public-Private Partnership von Industrie, Mitgliedsstaaten und Kommission aufgefasst. In diesem Zusammenhang erwachsen der Bundesregierung bei der Umsetzung des Nationalen Entwicklungsplans folgende Aufgaben:

  • Beobachtung der Aktivitäten der europäischen Nachbarstaaten und der Europäischen Union bei der Förderung der Entwicklung von Technologien, Infrastrukturen, Normen und Standards sowie Rahmenbedingungen für die Elektromobilität und Bewertung vor dem Hintergrund der Ziele und Maßnahmen des Nationalen Entwicklungsplans.
  • Mitgestaltung europäischer Roadmaps, Maßnahmen und Programme bei der Elektromobilität durch strategische Nutzung der Mitbestimmungsmöglichkeiten bei der Europäischen Kommission und in anderen Beratungsgremien, z.B. den Europäischen Technologieplattformen.
  • Abstimmung von Förderprogrammen in Deutschland mit denen der Europäischen Kommission.
  • Bilaterale Abstimmung von politischen Positionen und gemeinsame Auflage von Programmen zur Elektromobilität zwischen Deutschland und einzelnen Nachbarstaaten.
  • Information von Akteuren aus Industrie und Wissenschaft über Förderprogramme der Europäischen Kommission und Kreditprogramme der Europäischen Investitionsbank sowie Beantwortung von Anfragen und Beratung bei der Antragstellung.

Bei der Umsetzung des Nationalen Entwicklungsplans Elektromobilität sollen Instrumente geschaffen bzw. bestehende Instrumente (z.B. ERA-Netze) genutzt werden, mit denen diese Aufgaben ressortabgestimmt aus einer Hand erledigt werden.