Nationaler Entwicklungsplan Elektromobilität

Am 19. August 2009 hat die Bundesregierung den Nationalen Entwicklungsplan Elektromobilität verabschiedet. Ziel des Nationalen Entwicklungsplans ist es, die Forschung und Entwicklung, die Marktvorbereitung sowie die Markteinführung von Elektrofahrzeugen mit Batterien voranzubringen.

Der Nationale Entwicklungsplan Elektromobilität ist eine starke und breite Basis. Zum weiteren Ausbau ist ein verstärktes Engagement von Wirtschaft und Staat notwendig. Die Technologien für elektrische Antriebe, Energiespeicher und Netzinfrastruktur sind in ihren Grundlagen entwickelt. Allerdings besteht an vielen Stellen noch Forschungs-, Optimierungs- und Vernetzungsbedarf. Vor allem in der Schlüsseltechnologie der Batteriespeicher sind noch umfangreiche Anstrengungen notwendig.

Auf den folgenden Seiten finden Sie den Text des Nationalen Entwicklungsplans Elektromobilität in verkürzter Form. Den vollständigen Text können Sie in der Mediathek herunterladen.