Handlungsempfehlungen

Erste Umsetzungsschritte

Mit den bereits laufenden Aktivitäten der Bundesregierung werden für die Entwicklung der Elektromobilität in einzelnen Feldern, wie der Forschung im Bereich  Energiespeicherung oder Fahrzeugtechnik oder in ersten Maßnahmen zur Marktvorbereitung bereits wichtige Impulse gesetzt. Die Bundesregierung stellt im Rahmen des Konjunkturpakets II 500 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung, die im Wesentlichen dem gesamten Thema Elektromobilität zugute kommen. Mit den daraus geförderten Maßnahmen und Projekten des Konjunkturpakets II besteht die Möglichkeit diese Einzelaktivitäten auszubauen und durch weitere Maßnahmen zu ergänzen. Damit bietet das Konjunkturpaket II eine hervorragende Chance, den Wirtschaftsstandort Deutschland mit einem Bündel von zielgerichteten Maßnahmen in dem weltweit wichtigen Innovationsfeld Elektromobilität voranzubringen und sich auf die erwartete Kommerzialisierung vorzubereiten. Das Konjunkturpaket zum Themenschwerpunkt Mobilität konzentriert sich inhaltlich auf die F&E Themen (Zell- und Batterieentwicklung, Komponenten und deren Standardisierung für Elektro-Fahrzeuge, Stromnetze, Netzintegration, Batterierecycling, IKT Forschung, Ausbildung, Kompetenzaufbau) sowie Markt- und Technologievorbereitung und legt ein besonderes Augenmerk auf die regionalen Schwerpunkte (Stichwort Modellregionen).

Um möglichst zügig den technologischen Anschluss der deutschen Industrie im Bereich Elektromobilität an die Weltspitze zu ermöglichen und die Marktentwicklung zu befördern, werden im Rahmen des Konjunkturpakets II zusätzlich zu den ohnehin geplanten Aktivitäten bereits eine Reihe von Projekten und Vorhaben gefördert, die ihre konjunkturelle Wirkung in den Jahren 2010 und 2011 entfalten sollen. Diese Projekte sind eine wichtige Voraussetzung dafür, dass sich in Deutschland schrittweise ein Markt für verschiedene Anwendungen der Elektromobilität entwickeln und auf Dauer ein deutlicher Beitrag zur emissionsarmen Mobilität geleistet werden kann. Um die ambitionierten Zielsetzungen der Bundesregierung im Bereich der Energie- und Klimapolitik zu erreichen, ist es erforderlich, den zusätzlichen Bedarf an elektrischer Energie in diesem Sektor durch Strom aus erneuerbaren Energien zu decken. Vorrangig sollte dafür der anderweitig nicht nutzbare Strom aus fluktuierenden Erneuerbaren Energien im Rahmen des Lastmanagements durch Elektromobilität genutzt werden. Für den darüber hinaus gehenden Strombedarf für Elektromobilität sind weitere Ausbaupotentiale der Erneuerbaren Energien zu erschließen. Für eine wirkungsvolle Förderung sollte den unterschiedlichen Stufen des Innovationsprozesses Rechnung getragen werden, wobei die Schwerpunkte auf den Themen Forschung & Entwicklung sowie Marktvorbereitung/Demonstration und Rahmenbedingungen liegen. In diese Struktur ordnen sich alle Projektaktivitäten der beteiligten Ressorts ein.

Leitmarkt für Elektromobilität

Mit den Zielen des Konjunkturpakets II sind wichtige Meilensteine auf dem Weg Deutschlands zum Leitmarkt für Elektromobilität verbunden. Es gilt jetzt, diese Aktivitäten im Rahmen des Nationalen Entwicklungsplans Elektromobilität fortzuentwickeln und zielgerichtet umzusetzen. Elektromobilität als Innovationsfeld, das tiefgreifende Veränderungen in Bereichen wie der Fahrzeugtechnik, der Mobilität und der Energiewirtschaft auslösen wird, erfordert daher über das Konjunkturpaket II hinaus weitreichende Anstrengungen von Industrie, Wissenschaft und Bundesregierung. Dem Rechnung tragend ist der Nationale Entwicklungsplan Elektromobilität auch als langfristiges, über zehn Jahre reichendes Konzept ausgelegt.

Nach heutigem Entwicklungsstand ist absehbar, dass die Unterstützung zur Entwicklung der Elektromobilität auch über die bereits laufenden Aktivitäten hinaus fortgesetzt werden sollte. Soweit diese zusätzlichen Aktivitäten auf den Bund entfallen, stehen sie unter dem Vorbehalt der geltenden Finanzplanung und der politischen Entscheidungen in der nächsten Legislaturperiode.

Forschung und Entwicklung

Im Folgenden werden die wichtigsten Handlungsfelder in Forschung und Entwicklung kurz vorgestellt.

Batterien, Energiespeicher
Die Entwicklung neuartiger, kostengünstiger, leistungsfähiger und zugleich zuverlässiger Energiespeicher ist realistisch. Die technologischen und wirtschaftlichen Anforderungen an Energiespeicher für Einsätze im mobilen Bereich sind außerordentlich ambitioniert. Zu ihrer Entwicklung werden in den nächsten Jahren allerdings noch erhebliche Anstrengungen erforderlich sein. Mit den laufenden Förderprogrammen ist die Bundesregierung bereits auf einem guten Weg. Diese Fördermaßnahmen werden ergänzt durch die Forschungsinitiative Lithium-Hochleistungsbatterien der Deutschen Forschungsgemeinschaft sowie durch neue Schwerpunktsetzungen innerhalb der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren.

Fahrzeugtechnik für Elektromobilität
Im Rahmen des Nationalen Entwicklungsplans Elektromobilität wird die Entwicklung von  energieeffizienter elektrischer Fahrzeugtechnik in zwei Linien unterstützt: Kurzfristig werden auf der Basis bestehender Fahrzeugkonzepte elektrische Antriebe und Energiespeicher zu Plug-In-Hybriden und Elektrofahrzeugen integriert. Diese Fahrzeuge werden in kleinen Stückzahlen aufgebaut und erprobt. Sie dienen in Feldversuchen der Sammlung von Anwendererfahrung und zur Bewertung der technischen Komponenten. Die damit verbundenen Entwicklungsarbeiten und der Aufbau erster kleinerer Testflotten werden bis Ende 2011 aus bisherigen Maßnahmen und den Mitteln des Konjunkturpakets II finanziert. Es ist unstrittig, dass der Übergang zur Elektromobilität über diverse Fahrzeugklassen mit diversen elektrischen Leistungsklassen erfolgt. Aus heutiger Sicht wird der Markteinstieg über kleine Stadtfahrzeuge erfolgen. Höhere Leistungsklassen werden folgen.
Je nach Fahrzeug und Leistungsklasse ergeben sich damit künftig Anforderungen an die elektrischen Systeme, die durch eine reine Skalierung der Komponenten mit heutiger und absehbarer Technologie nicht erfüllt werden können. Bei Energiespeichern, elektrischen Antriebs- und elektronischen Kontrollsystemen werden daher langfristig FuE-Arbeiten zu Materialien, Komponenten, Schaltungsentwürfen und deren Systemintegration notwendig sein, um den Anforderungen gerecht zu werden. Die bisherigen und im Rahmen des Konjunkturpakets II begonnenen Arbeiten werden dafür eine dringend benötigte Ausgangsbasis schaffen.

Die Durchführung der Feldversuche und die Entwicklung von völlig neuen, auf den Einsatz elektrischer Energiespeicher und Antriebe abgestimmter Fahrzeugkonzepte wird sich imRahmen des Nationalen Entwicklungsplans anschließen. Dabei ist das Fahrzeugkonzept abhängig vom primären Einsatzzweck. Diese Abhängigkeit ist auf dem Weg zu besonders energieeffizienten Elektrofahrzeugen voraussichtlich größer als bei Fahrzeugen mit klassischen Antriebsaggregaten. Die Herausforderung liegt darin, das neue Fahrzeugkonzept im Hinblick auf Reichweite und Fahreigenschaften auch unter den Beschränkungen eines elektrischen Antriebes zu optimieren. Ein Mindestmaß an Vielseitigkeit ist für die Akzeptanz durch die Autokäufer von großer Bedeutung.
Um die Wirtschaftlichkeit und Akzeptanz von Plug-In-Hybrid- und Elektrofahrzeugen zu verbessern, ist eine weitere, auf den automobilen Einsatz bezogene Optimierung der elektrischen, elektronischen und mechanischen Komponenten notwendig.

Technik für Infrastruktur / System- und Netzintegration
Für die Netzinfrastruktur bildet der Einsatz von Elektrofahrzeugen in der Einführungsphase Anforderungen im Bereich der Beladungs- und Abrechnungsvorgänge. Die Anwendung moderner Kommunikationstechniken ist hierfür ein wesentliches Schlüsselelement. Fortgeschrittene Elektromobilitätskonzepte hingegen, in denen die Stromversorgung der Fahrzeuge einen nennenswerten Anteil der Stromnachfrage ausmacht, Fahrzeugbatterien in größerer Zahl als Regelkomponenten des Stromnetzes zum Einsatz kommen und gleichzeitig ein deutlich höherer Beitrag erneuerbarer Energien zur Energieversorgung geleistet wird, erfordern weitergehende technische Lösungen. In dieser Phase werden interaktive Speicherbe und –entladevorrichtungen, umfassende Netzmanagementstrategien, neue Netzkomponenten und eine veränderte Netzarchitektur die Infrastruktur der Zukunft prägen.

Wichtige Schritte für die Entwicklung, Erprobung und Umsetzung der Elektromobilitätsstrategie werden mit Mitteln des Konjunkturpakets II der Bundesregierung in der Förderinitiative Stromwirtschaftliche Schlüsselelemente: Speicher, Netze, Integration des BMWi eingeleitet. Durch die Bereitstellung von Testeinrichtungen, aber auch durch die Erprobung fortgeschrittener Netzkomponenten wird die technische Basis für die zügige Entwicklung einer leistungsfähigen Netzinfrastruktur geschaffen. Künftige Fördermaßnahmen im Rahmen der Energieforschung werden sich hieran nahtlos anschließen. Diese umfassen Konzeptstudien, in denen die graduellen Auswirkungen einer zunehmenden Massenmobilität mit Elektro- und Hybridfahrzeugen untersucht werden. So gilt es, Stromerzeugung und -verteilung mit hoher zeitlicher und räumlicher Auflösung unter besonderer Berücksichtigung erneuerbarer Energien abzubilden. Die Verpflichtungen innerhalb des internationalen UCTE-Verbunds sind dabei zu berücksichtigen. Darauf aufbauend werden die Auswirkungen auf Kraftwerkspark, Leitungsnetze und Energieverbrauch ermittelt und klimapolitisch bewertet. Ergänzende Wirtschaftlichkeits-, Machbarkeits- und Hemmnisanalysen erlauben die Identifikation technischökonomischer Randbedingungen und Restriktionen.

Rahmenbedingungen

Mit der Entwicklung von geeigneten Rahmenbedingungen für die Elektromobilität will die Bundesregierung zwei Hauptziele verfolgen: Erstens, einen möglichst großen Anteil von Elektrofahrzeugen unter den Neuzulassungen zu erreichen, und zweitens, die Nutzung von Strom aus regenerativen Energiequellen für die Elektromobilität zu fördern. Gerade für eine erfolgreiche Markteinführung und eine weitere Verbreitung der Elektrofahrzeuge ist eine unkomplizierte und kostenbewusste Organisation der Lademöglichkeiten notwendig. Ziel sollte deshalb sein, eine Infrastruktur zu schaffen, die zum einen das Laden von Elektrofahrzeugen zu Hause und auch unterwegs ermöglicht. Reine Elektrofahrzeuge werden für den Verbraucher erst interessant, wenn Lademöglichkeiten in ausreichendem Maße vorhanden und zu einem angemessenen Preis zugänglich sind.

Die zentralen Themenfelder sind:

  • Erneuerbare Energien
  • Mobilitätskonzepte, Demonstrationen und Feldtests zur Marktvorbereitung
  • Normung und Standardisierung
  • Arbeit und Qualifikation
  • Rohstoffverfügbarkeit


Weitere Maßnahmen
Elektromobilität wird sich in Deutschland zu einem Leitmarkt entwickeln, wenn insbesondere folgende Maßnahmen ergriffen werden:

  • Ein Markterfolg von Elektrofahrzeugen kann das tatsächliche Verbrauchsverhalten der Netznutzer in ihrer Gesamtheit verändern. Dies betrifft insbesondere die Lastspitzen im Netz und unter Umständen deren zeitliche Verschiebung. Sollte es in einzelnen Netzgebieten im Falle einer spürbaren Lasterhöhung infolge von Elektromobilität zu Netzengpässen kommen, sind geeignete marktkonforme Steuerungsmechanismen zu prüfen.
  • Um eine kostengünstige Strombelieferung zu ermöglichen, bedarf es standardisierender Mechanismen zur Abwicklung der Stromeinspeisung. Ein Weg hierfür wäre, die für dieBelieferung von Haushalten heute verwendeten Lastprofile an das besondere Verbrauchsverhalten anzupassen. Über geeignete (z.B. zeit- oder lastvariable) Tarife könnten Preissignale gesetzt werden, die den Verbraucher zu einem bestimmten Ladeverhalten anreizen, um den energiewirtschaftlichen Nutzen des Einsatzes von Elektrofahrzeugen zu optimieren. Die Verbraucher werden allerdings ausreichend Flexibilität fordern, jederzeit laden zu können. Würde ihnen diese verwehrt, würde die Markteinführung solcher Fahrzeuge behindert.
  • Nutzervorteile wie z. B. Sonderfahrspuren, Sonderparkplätze und weitere bevorzugte Nutzungsrechte für Elektrofahrzeuge können sowohl für den privaten Nutzer als auch den gewerblichen Güterverkehr einen zusätzlichen Anreiz darstellen. Hierfür ist eine Kennzeichnung von Elektrofahrzeugen zu entwickeln.
  • Beschaffungsrichtlinien für Behörden könnten dazu genutzt werden, dass der Staat beim Einsatz von Elektrofahrzeugen mit gutem Beispiel vorangeht.
  • Zur Unterstützung der Markteinführung von Elektrofahrzeugen prüft die Bundesregierung im Rahmen des Nationalen Entwicklungsplans ein Marktanreizprogramm, das Anreize für den Absatz von 100.000 Elektroautos schafft. Das Programm soll Investitionsentscheidungen positiv beeinflussen, den Herstellern Planungssicherheit geben und den Absatz von Elektrofahrzeugen unterstützen.

Insgesamt werden sich Elektrofahrzeuge letztlich nur dann durchsetzen, wenn die Entwicklung ihrer Gesamtkosten inklusive Infrastruktur die Gewähr dafür bietet, dass im Wettbewerb keine dauerhaften Subventionen erforderlich sind.